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📖Grundgesetz

Auf unserem Roleplay-Server von Arcade Hamburg gelten besondere Regeln und Gesetze, die sowohl das gemeinsame Spielerlebnis als auch die Simulation einer funktionierenden Gesellschaft sichern. Die fol

§1 Menschenwürde

Abs. 1 – Die Würde des Menschen ist unantastbar und wird auf unserem Server mit höchster Priorität behandelt. Abs. 2 – Es ist die Pflicht aller Bürger und staatlichen Akteure, diese Würde zu achten und zu schützen.

§2 Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und Freiheit

Abs. 1 – Jeder Bürger hat das Recht, sich frei zu entfalten, solange dies die Rechte anderer nicht verletzt oder gegen bestehende Gesetze und Sitten verstößt. Abs. 2 – Das Recht auf Leben und körperliche sowie geistige Unversehrtheit gilt uneingeschränkt. Abs. 3 – Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Eingriffe in dieses Recht sind nur aufgrund eines Gesetzes zulässig.

§3 Gleichheit vor dem Gesetz

Abs. 1 – Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind in allen Belangen gleichberechtigt. Abs. 2 – Niemand darf aufgrund von "Rasse“, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität bevorzugt oder benachteiligt werden.

§4 Religionsfreiheit

Abs. 1 – Jeder hat das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die Ausübung einer Religion darf keinen Einfluss auf die bürgerlichen und politischen Rechte nehmen. Abs. 2 – Kein Bürger darf aufgrund seines Glaubens von den Pflichten des Staates befreit werden oder benachteiligt werden.

§5 Meinungsfreiheit und Pressefreiheit

Abs. 1 – Jeder Bürger hat das Recht, seine Meinung frei in Wort, Schrift oder Bild zu äußern. Abs. 2 – Die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung sind garantiert. Eine Zensur findet nicht statt. Abs. 3 – Staatsvertreter haben sich neutral gegenüber der Presse zu verhalten und dürfen sie weder bevorzugen noch benachteiligen. Abs. 4 – Dieses Grundrecht bildet eine Basis unseres Gemeinwesens. Es darf jedoch nicht missbraucht werden, um die Gemeinschaft zu stören oder zu zerrütten. Abs. 5 – Die Meinungsfreiheit endet dort, wo andere gesetzliche Regelungen oder die persönliche Ehre verletzt werden.

§6 Berufsfreiheit

Abs. 1 – Jeder Bürger hat das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Gesetzliche Regelungen können die Berufsausübung regeln. Abs. 2 – Zwangsarbeit ist nur im Fall einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

§7 Versammlungsfreiheit

Abs. 1 – Alle Bürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Abs. 2 – Versammlungen im Freien können auf Grundlage von Gesetzen oder Anordnungen beschränkt werden.

§8 Eigentum

Abs. 1 – Das Eigentum jedes Bürgers ist unantastbar, jedoch verpflichtet es auch. Abs. 2 – Enteignungen gegen den Willen des Eigentümers sind nur durch gesetzliche Regelungen zulässig oder wenn das Eigentum freiwillig veräußert wird.

§9 Hausrecht

Abs. 1 – Das Hausrecht schützt Wohnungen und andere Räumlichkeiten vor unbefugtem Zutritt. Abs. 2 – Auch Nebenräume wie Keller und Lagerräume sowie betriebliche Räumlichkeiten fallen unter diesen Schutz. Abs. 3 – Hausdurchsuchungen sind nur mit einem richterlichen Beschluss oder in Fällen gesetzlicher Grundlage erlaubt, um die Intimsphäre zu schützen.

§10 Datenschutz

Abs. 1 – Jeder Bürger hat das Recht auf den Schutz seiner persönlichen Daten, einschließlich Ton- und Videoaufnahmen, unabhängig davon, ob sie von staatlichen Stellen oder anderen Bürgern erstellt wurden. Abs. 2 – Die Bürger sind alleinige Eigentümer ihrer personenbezogenen Daten, außer in Fällen, in denen diese Informationen von rechtlicher Bedeutung sind (z. B. Telefonnummern, Akteneinträge).

§11 Immunität

Abs. 1 – Staatsbeamte wie Polizeibeamte, Feuerwehrleute oder Regierungsmitglieder genießen bei Ausübung ihres Amtes Schutz vor Strafverfolgung, soweit sie im Rahmen ihrer Pflichten handeln.

§12 Verbot der Folter

Abs. 1 – Folter sowie jede Form unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sind strengstens untersagt. Abs. 2 – Das Erzwingen von Aussagen durch Gewalt oder seelischen Druck ist verboten.

§13 Dienstliche Handlungen

Abs. 1 – Beamte, die im Rahmen ihrer dienstlichen Pflichten und gemäß interner Vorschriften handeln, sind bei Gesetzesverstößen von der Strafverfolgung ausgenommen.

§14 Familienrecht

Abs. 1 – Kinder haben das Recht, den Namen ihrer leiblichen Eltern zu tragen. Abs. 2 – Adoptionen können bei der Regierung beantragt werden, wenn ein nachvollziehbarer Grund und ein Altersunterschied von mindestens 18 Jahren zwischen Adoptiveltern und -kind bestehen. Abs. 3 – Eine Namensänderung nach einer Adoption ist nicht zulässig.

§15 Rechte und Pflichten vor Gericht

Abs. 1 – Angeklagte haben das Recht, sich nicht zu äußern, wenn sie sich dadurch selbst belasten könnten. Abs. 2 – Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen Rechtsanwalt, jedoch wird keiner vom Gericht gestellt, wenn keiner verfügbar ist. Abs. 3 – Zeugen sind zur Wahrheit verpflichtet und müssen der Vorladung folgen. Abs. 4 – Der Angeklagte muss nicht zur Urteilsverkündung anwesend sein. Urteile werden von der Polizei vollstreckt. Abs. 5 – Verhandlungen sind mit Anstand zu führen; Verstöße gegen die Sittenordnung können mit Geldstrafen bis zu 100.000 € geahndet werden. Abs. 6 – Beweise, die auf rechtswidrige Weise erlangt wurden, werden vor Gericht nicht zugelassen. Abs. 7 – Jeder Bürger hat das Recht, polizeiliche Strafen vor Gericht anzufechten.


Diese Grundgesetze sind für das friedliche und gerechte Miteinander auf unserem Roleplay-Server von essenzieller Bedeutung. Sie bilden die Grundlage für eine funktionierende In-Game-Gesellschaft und sorgen dafür, dass alle Spieler ein realistisches und zugleich sicheres Spielerlebnis genießen können.

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