📖Straßenverkehrsordnung

§ 1 Grundregeln

  1. Vorsicht und Rücksicht: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

  2. Regelungsbereich: Diese Straßenverkehrsordnung regelt den öffentlichen Verkehr auf allen Straßen.

  3. Verhalten im Straßenverkehr: Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich so verhalten, dass keine anderen Personen geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden.

  4. Verkehrssicherheit: Jedes Fahrzeug muss verkehrstüchtig sein. Das Führen eines nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugs wird mit einem Bußgeld bestraft.

  5. Anschnallpflicht: Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, während der Fahrt angeschnallt zu sein.

  6. Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss sich eine Warnweste im Kofferraum befinden, falls vorhanden.

§ 2 Fahren ohne Führerschein

  1. Straftatbestand: Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne den erforderlichen Führerschein ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe und/oder einer Haftstrafe geahndet.

  2. Führerscheinklassen: Folgende Fahrzeugklassen erfordern einen Führerschein:

    • Nr. 1: PKW

    • Nr. 2: LKW

    • Nr. 3: Motorrad

§ 3 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

  1. Fahrbahnbenutzung: Fahrzeuge müssen auf der Fahrbahn fahren, bei mehreren Fahrbahnen ist die rechte zu benutzen. Seitenstreifen gehören nicht zur Fahrbahn.

  2. Rechtsfahrgebot: Es ist möglichst weit rechts zu fahren, besonders in Kurven, an Kuppen oder bei unklarer Verkehrslage.

  3. Off-Road Verbot: Das Fahren abseits befestigter Straßen ist verboten und wird mit einem Bußgeld geahndet.

§ 4 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  1. Eingriff in die Verkehrssicherheit: Wer den Straßenverkehr dadurch gefährdet, dass er:

    • Nr. 1: Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder entfernt,

    • Nr. 2: Hindernisse schafft,

    • Nr. 3: oder andere ähnlich gefährliche Handlungen vornimmt, und dadurch Menschenleben oder wertvolle fremde Sachen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe und/oder Geldstrafe bestraft.

§ 5 Geschwindigkeitsbegrenzungen

  1. Sichere Geschwindigkeit: Fahrzeuge dürfen nur so schnell gefahren werden, dass der Fahrzeugführer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug hat.

  2. Höchstgeschwindigkeiten:

    • Nr. 1: Innerhalb geschlossener Ortschaften: 70 km/h

    • Nr. 2: Außerhalb geschlossener Ortschaften: 120 km/h

    • Nr. 3: Autobahnen:

      • Nr. 3.1: A7: Keine Geschwindigkeitsbegrenzung

      • Nr. 3.2: A1: 220 km/h

§ 6 Verkehrszeichen

  1. Nicht zu beachtende Verkehrszeichen:

    • Nr. 1: Ampeln

    • Nr. 2: Geschwindigkeitsbegrenzungen (soweit in §5 geregelt)

  2. Zu beachtende Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen:

    • Nr. 1: Stoppschilder

    • Nr. 2: Wendeverbotsschilder

    • Nr. 3: Parkverbote

    • Nr. 4: Richtungspfeile

  3. Fahrtrichtungsgebot: Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist strengstens verboten.

§ 7 Nicht zulassungsfähige Fahrzeuge

  1. Unzulässige Fahrzeuge: Fahrzeuge ohne funktionierende Beleuchtung oder ohne Kennzeichen, die den Straßenverkehr gefährden, dürfen nicht benutzt werden.

  2. Lizenz für gewerbliche Nutzung: Für dringende gewerbliche Zwecke kann eine Sonderlizenz beantragt werden.

  3. Strafen: Der Verstoß wird mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs sowie einer Geldstrafe und/oder Freiheitsstrafe geahndet.

§ 8 Parkverbote

  1. Parken vor Einfahrten: Das Parken vor privaten oder öffentlichen Einfahrten ist verboten und wird mit einer Geldstrafe bestraft.

  2. Halten in der zweiten Reihe: Das Halten und Parken in der zweiten Reihe, also parallel zu einem bereits geparkten Fahrzeug, ist untersagt und stellt eine Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Verstöße werden mit einer Geldstrafe geahndet.

  3. Parken an rot markierten Bordsteinen: An Bordsteinen, die rot markiert sind, ist das Parken verboten. Diese Markierungen signalisieren besondere Gefahrenstellen oder wichtige Zufahrten, die stets freigehalten werden müssen.

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